Sie sind hier: Startseite   Verwaltung   Zivilstandswesen   Scheidung   Namenserklärung

Namenserklärung

Namenserklärung nach gerichtlicher Auflösung der Ehe

Nach gerichtlicher Auflösung der Ehe durch Scheidung oder nach Ungültigerklärung der Ehe kann der Ehegatte (Ehefrau oder Ehemann), der seinen Namen durch Heirat geändert hat, binnen einem Jahr, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, durch Erklärung wieder den vor der Ehe geführten Namen annehmen (Art. 13 ZStV). Die Frist läuft ab dem Tag des Eintritts der Rechtskraft. Nach Ablauf der Frist steht nur noch die Möglichkeit eines Namensänderungsgesuches nach Art. 30 Abs. 1 ZGB offen. Die Erklärung ist persönlich und berührt den Namen allfälliger Kinder nicht. Eine Namenserklärung kann nicht abgegeben werden, wenn die Ehe durch Tod oder durch Verschollenerklärung aufgelöst worden ist.

Anstelle des vor der aufgelösten Ehe geführten Namens  kann wahlweise auch der vor der ersten Ehe geführte Name (= Ledigname) wieder angenommen werden. Die Wiederannahme eines Namens, den die Person weder als ledig noch unmittelbar vor der gerichtlich aufgelösten Ehe führte, ist hingegen ausgeschlossen.

 

Die Namenserklärung kann nicht widerrufen werden.

 

Vorgehen

In der Schweiz ist für die Entgegennahme der Erklärung jedes Zivilstandsamt zuständig (Art. 13. Abs. 2 ZStV). Klären Sie vorgängig bei uns auf dem Zivilstandsamt ab, ob Ihre Personendaten bzw. Scheidung bereits im Infostar (= schweizweites, informatisiertes Standesregister) eingetragen wurden. Trifft dies zu, können Sie mit Ihrem Wohnsitznachweis (Schriftenempfangsschein, Meldebestätigung oder Wohnsitzbestätigung) sowie Ihrem Pass oder Ihrer Identätskarte auf dem Zivilstandsamt während den Schalteröffnungszeiten vorsprechen. Ausländische Staatsangehörige müssen zusätzlich Ihren Ausländerausweis mitbringen. Sind Ihre Daten noch nicht in Infostar, orientiert Sie das Zivilstandsamt gerne über das weitere Vorgehen.

Die Kosten für die Entgegennahme und Beurkundung der Namenserklärung betragen CHF 135.00 und sind gleich bar zu bezahlen.

 

Kontakt Zivilstandsamt

 

 

 
 
 
Benutzerspezifische Werkzeuge