Erforderliche Dokumente
Für die Beurkundung der Geburt benötigen wir zwingend folgende Dokumente:
Eltern Schweizerbürger
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Familienbüchlein oder -ausweis, falls vorhanden (nicht nötig, wenn in Wetzikon ZH wohnhaft)
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Schriftenempfangsschein (nicht nötig, wenn in Wetzikon ZH wohnhaft)
Ein Elternteil Schweizerbürger
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Familienbüchlein oder -ausweis, falls vorhanden (nicht nötig, wenn in Wetzikon ZH wohnhaft)
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Schriftenempfangsschein (nicht nötig, wenn in Wetzikon ZH wohnhaft)
Wir bitten Sie, das Familienbüchlein oder den Familienausweis und den Schriftenempfangsschein im Spital abzugeben.
Eltern ausländische Staatsangehörige Heirat in der Schweiz vor 01.01.2005
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Original Eheschein, nicht älter als 6 Monate
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Sämtliche Geburtsscheine aller Kinder im Original, nicht älter als 6 Monate
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Original Reisepässe
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Original Ausländerausweise
Eltern ausländische Staatsangehörige Heirat im Ausland
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Original internationaler Eheschein, nicht älter als 6 Monate
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Original internationale Geburtsscheine von beiden Elternteilen, nicht älter als 6 Monate
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Sämtliche Geburtsscheine aller Kinder im Original, nicht älter als 6 Monate
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Staatsangehörigkeitsnachweis, wenn nicht im Pass ersichtlich
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Original Reisepässe
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Original Ausländerausweise
Mutter unverheiratete ausländische Staatsangehörige
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Original internationaler Geburtsschein, nicht älter als 6 Monate
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Sämtliche Geburtsscheine aller Kinder im Original, nicht älter als 6 Monate
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Ledigkeitsbescheinigung
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Staatsangehörigkeitsnachweis, wenn nicht im Pass ersichtlich
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Original Reisepass
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Original Ausländerausweis
Ausländische Dokumente müssen in die deutsche, französische, italienische oder englische Sprache übersetzt werden. Die Unterschrift des Übersetzer bzw. der Übersetzerin muss beglaubigt werden. Je nach den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten (siehe auch Wegleitungen Ausland: http://www.gaz.zh.ch/internet/justiz_inneres/gaz/de/zivilstandswesen/zivilstandsfragen/wegleitungen_ausland.html).
Bei der Geburt von ausländischen Staatsangehörigen bitten wir Sie, die Dokumente nach der Geburt persönlich auf dem Zivilstandsamt der Gemeinde Wetzikon vorbeizubringen.

