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Geburten

Geburten im GZO werden direkt vom Spital gemeldet. Hausgeburten sind innert 3 Tagen dem zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.

 

Allgemeines

Nach der Eintragung des Kindes im Geburtsregister, erhalten Sie vom Zivilstandsamt Wetzikon ZH automatisch eine Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls das nachgetragene Familienbüchlein bzw. den aktualisierten Familienausweis.

Sie können natürlich jederzeit weitere Geburtsurkunden bei uns bestellen.

 
 

Informationen


 
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