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Zuständigkeit

Für das Vorverfahren der Eintragung einer Partnerschaft ist wahlweise das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden Partner bzw. Partnerinnen zuständig.

Sie müssen persönlich erscheinen. Sie haben Ihre Personalien mittels Dokumenten zu belegen und beim Zivilstandsamt persönlich zu erklären, dass sie die Voraussetzungen für die Eintragung der Partnerschaft erfüllen.

Ist es für einen der beiden Partner bzw. eine der beiden Partnerinnen nicht möglich, bei uns persönlich zu erscheinen, da im Ausland wohnhaft, ist die Schweizerische Vertretung zuständig.

 

Schweizerische Vertretungen im Ausland

 

 
 
 
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