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Namensführung

Die eingetragene Partnerschaft hat keine Wirkungen auf die Namen der Partner bzw. der Partnerinnen.

Um ihre Verbindung zum Ausdruck zu bringen, haben diese jedoch die Möglichkeit, einen Allianznamen zu tragen, bei dem beide Familiennamen mit einem Bindestrich verbunden werden. Der Allianzname kann im Alltag verwendet und auf Wunsch auch im Pass und in der Identitätskarte eingetragen werden. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb im Zivilstandsamt nicht eingetragen.

Wenn die Partner bzw. die Partnerinnen Ausländer oder Ausländerinnen sind, welche in der Schweiz wohnen, können sie mittels einer Erklärung vor dem Zivilstandsamt ihr nationales Namensrecht wählen (Art. 37 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht IPRG). Nach bestimmten ausländischen Rechtsordnungen (z. B. Deutschland, skandinavische Länder) ist es möglich, einen gemeinsamen Namen zu führen.

 
 
 
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