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Gebühren

Gebühren für Vorverfahren und Eintragung Partnerschaft

 
 
Das Vorverfahren und die Beurkundung für die Eintragung der Partnerschaft sind kostenpflichtig. Sie erhalten im Anschluss an die Beurkundung die Kosten in Rechnung gestellt.

Link zur Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

 
 
 
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