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Fristen

Die Beurkundung sollte innerhalb drei Monate, nachdem der Abschluss des Vorverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dokumente frühzeitig einzureichen (spätestens 4 Wochen, jedoch in der Regel nicht früher als 3 Monate vor dem gewünschten Beurkundungsdatum).

 

Terminreservationen für Wetzikon ZH werden erst nach abgeschlossenem Vorverfahren vorgenommen.

 
 
 
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