Fristen
Die Beurkundung sollte innerhalb drei Monate, nachdem der Abschluss des Vorverfahrens mitgeteilt wurde, stattfinden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dokumente frühzeitig einzureichen (spätestens 4 Wochen, jedoch in der Regel nicht früher als 3 Monate vor dem gewünschten Beurkundungsdatum).
Terminreservationen für Wetzikon ZH werden erst nach abgeschlossenem Vorverfahren vorgenommen.

