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Erforderliche Dokumente

Für Schweizer bzw. Schweizerinnen

  • Personenstandsausweis erhältlich beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (Ausstellungsdatum nicht älter als 6 Monate)
  • Schriftenempfangsschein oder Meldebestätigung, wenn in Wetzikon, Gossau, Grüningen, Hinwil oder Seegräben wohnhaft, ansonsten Wohnsitzbestätigung, erhältlich bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes. Die Wohnsitzbestätigung darf nicht älter als 2 Monate sein.
 

Für Ausländer bzw. Ausländerinnen

Beachten Sie dabei die Wegleitung des entsprechenden ausländischen Staates. Sämtliche Dokumente müssen neu ausgestellt und im Original vorgelegt werden. Falls diese nicht in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache abgefasst sind, muss zusätzlich eine beglaubigte deutsche Übersetzung beiliegen.

Link zu den Wegleitungen

Partnerinnen oder Partner, die nicht Schweizerbürgerinnen oder Schweizerbürger sind, legen zusätzlich ein Dokument zum Nachweis der Rechtmässigkeit ihres Aufenthaltes in der Schweiz bis zum voraussichtlichen Zeitpunkt der Beurkundung bei.

 

Wichtig!

Es kann sein, dass Ihre Daten bereits im Infostar (informatisiertes Personenstandsregister) erfasst sind; in diesem Falle sind Sie von der Vorlage diverser Dokumente befreit. Wir empfehlen Ihnen vorab eine diesbezügliche Abklärung via Telefon oder Mail unter Angabe des Familien- und Vornamens sowie des Geburtsdatums beim Zivilstandsamt Wetzikon.

Kontakt

Entmündigte brauchen die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters. Die Zustimmenden müssen sich über das Vertretungsrecht ausweisen. Die Unterschrift wird beglaubigt (Art. 75c Abs. 2 ZStV).

 
 
 
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