Ab 01.07.2022 gilt Ehe für Alle.
Das Institut der eingetragenen Partnerschaft wird insoweit bestehen bleiben, als dass es den eingetragenen Partnerinnen und Partnern freisteht, die vor dem 1. Juli 2022 begründete eingetragene Partnerschaft weiterzuführen. Das PartG bleibt somit weiterhin in Kraft, um die noch bestehenden eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu regeln.