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Zuständigkeit

Für die Vorbereitung der Eheschliessung ist wahlweise das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams zuständig.

Sie müssen persönlich erscheinen. Sie haben Ihre Personalien mittels Dokumenten zu belegen und beim Zivilstandsamt persönlich zu erklären, dass sie die Ehevoraussetzungen erfüllen.

Ist es für die Braut oder den Bräutigam nicht möglich, bei uns persönlich zu erscheinen, da im Ausland wohnhaft, ist die Schweizerische Vertretung zuständig.

Schweizerische Vertretungen im Ausland

 

 
 
 
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