Ehevorbereitung und Trauung
In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Die Broschüre Ehe- und Erbrecht gibt ausführliche Erklärungen und Musterbeispiele im Bereich Eherecht (Güterstände). Für eine umfassende Beratung wenden Sie sich bitte an das Notariat Ihres Wohnortes.

