Sie sind hier: Startseite   Verwaltung   Steuern   Dienstleistungen   Steuerregister, Zu- und Wegzug

Steuerregister, Zu- und Wegzug

Das Führen des Steuerregisters ist die Grundlage für die Steuererhebung der Staats- und Gemeindesteuern. Es wird insbesondere festgehalten, wer zu welchem Zeitpunkt in Wetzikon steuerpflichtig ist.

Heirat
Die Ehegatten werden erst ab dem Folgejahr gemeinsam besteuert

Trennung
Die Ehegatten werden rückwirkend per 1.1. des Trennungsjahres getrennt besteuert

Todesfall
Die Steuerpflicht endet mit dem Tod des Pflichtigen. Für den überlebenden Ehegatten beginnt die Steuerpflicht neu

 

Zuzug (aus steuerrechtlicher Sicht)

Zuzug aus einer anderen zürcherischen Gemeinde

Wenn Sie aus einer anderen Gemeinde im Kanton Zürich zuziehen, so bleiben Sie bis zum 31.12. des Zuzugsjahres in der alten Gemeinde steuerpflichtig.

Zuzug aus einem anderen Kanton

Wenn Sie aus einer Gemeinde eines anderen Kantons zuziehen, so sind Sie rückwirkend per 01.01. des Zuzugsjahres in Wetzikon steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen der alten Gemeinde werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Das Steueramt Wetzikon stellt Ihnen aber eine neue provisorische Steuerrechnung zu, welche auf den Steuerdaten der alten Gemeinde beruht.

Zuzug aus dem Ausland

Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, so beginnt Ihre Steuerpflicht per Zuzugsdatum. Sie erhalten vom Steueramt eine provisorische Rechnung aufgrund eines mutmasslich geschuldeten Betrages.


Wegzug (aus steuerrechtlicher Sicht)

Wegzug in eine andere zürcherische Gemeinde

Wenn Sie in eine andere Gemeinde im Kanton Zürich ziehen, so bleiben Sie bis zum 31.12. des Wegzugsjahres in Wetzikon steuerpflichtig.

Wegzug in einen anderen Kanton

Wenn Sie in eine Gemeinde in einem anderen Kanton wegziehen, so sind Sie rückwirkend per 01.01. des Wegzugsjahres im neuen Kanton steuerpflichtig. Bereits für dieses Steuerjahr versandte provisorische Rechnungen werden storniert und ein allfälliges Guthaben an Sie ausbezahlt. Vom neuen Kanton erhalten Sie eine neue provisorische Steuerrechnung.

Wegzug ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, so endet Ihre Steuerpflicht per Wegzugsdatum. Bitte melden Sie sich frühzeitig (mindestens einen Monat vor Wegzug) bei der Abteilung Steuern Wetzikon, da Sie für das aktuelle Jahr noch eine Steuererklärung bis zum Wegzugsdatum auszufüllen haben. Auf jeden Fall benötigen wir eine Zustelladresse in der Schweiz, da wir Entscheide nicht ins Ausland zustellen dürfen.

In unserem Online-Schalter können Sie die Abmeldung bei den Einwohnerdiensten vornehmen.

 

 
 
 
Benutzerspezifische Werkzeuge