Steuerinventar bei Todesfällen
Beim Steuerinventar handelt es sich insbesondere um eine Aufnahme des Vermögensbestandes des Verstorbenen per Todestag und der Feststellung der Erben.
Anlässlich der Todesfallmeldung beim Zivilstandsamt, wird Ihnen das "Merkbaltt über die Inventarisation" ausgehändigt, welches Sie über die weiteren Schritte informiert.
Im Regelfall werden Sie bereits 14 Tage nach dem Todesfall vom Gemeindesteueramt angeschrieben und erhalten die folgenden Dokumente:
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Steuererklärung per Todestag
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Merkblatt des kantonalen Steueramtes über "steuerrechtliche Fragen in Todesfällen (inkl. Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen" (Download siehe unten)
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Tresoröffnungsprotokoll (Download siehe unten)
Diese Unterlagen sind innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt beim Gemeindesteueramt vollständig ausgefüllt einzureichen. Gerne hilft Ihnen das Gemeindesteueramt bei Fragen weiter.
Kontaktieren Sie uns noch vor Ablauf dieser Frist, wenn Sie eine Fristerstreckung benötigen.
Bösch Martina
Bereichsleiterin Steuern
Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon
Telefon geschäftlich: +41 44 931 32 60
Fax: +41 44 931 32 01
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