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Steuerguthaben

Ergibt sich bei einer definitiven Steuerrechnung ein Steuerguthaben zu Ihren Gunsten, so wird dieses grundsätzlich mit noch offenen Rechnungen verbucht oder auf das aktuelle Steuerjahr umgebucht.

 

Sollten Sie eine Auszahlung wünschen oder eine Umbuchung ist nicht möglich (Wegzug, Todesfall), so können Sie uns hier Ihre Bank- oder Postkonto-Verbindung bekannt geben.

 

 
 
 
 
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