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Quellensteuer

Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C und andererseits im Ausland wohnhafte Künstler und Sportler sowie Empfänger von Verwaltungsratsentschädigungen und Vorsorgeleistungen.

 

Verfügen in der Schweiz wohnhafte, quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer über weitere Einkünfte in der Schweiz oder im Ausland oder über Vermögenswerte (z. B. Liegenschaften im Ausland), müssen sie zusätzlich eine Steuererklärung einreichen.

 

Informationen und Formulare finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

 

 

 

Wittwer Marianne
Sachbearbeiterin Quellensteuern
Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon
Telefon geschäftlich: +41 44 931 23 06
Fax: +41 44 931 32 01
marianne.wittwer@wetzikon.ch

 
 
 
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