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Kirchensteuer

Die Kirchgemeindeversammlung legt jedes Jahr bei Genehmigung des Voranschlages im Dezember den Steuerfuss in Prozenten der einfachen Staatssteuer fest.

Die staatlich anerkannten Kirchgemeinden (evangelisch-reformiert, römisch-katholisch und christkatholisch) erheben via Staats- und Gemeindesteuerrechnung von den Angehörigen ihrer Konfession die Kirchensteuer. Bei konfessionell gemischten Ehen wird die Kirchensteuer je zur Hälfte erhoben.

 
 
 
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