Sie sind hier: Startseite   Verwaltung   Steuern   Dienstleistungen   Grundstückgewinnsteuer

Grundstückgewinnsteuer

Für Fragen im Zusammenhang mit der Grundstückgewinnsteuer wenden Sie sich bitte direkt an den Bereichsleiter Grundsteuern. Die zuständige Einschätzungsbehörde ist die Steuerkommission Wetzikon.

Für die Einreichung der Steuererklärung können Sie das nachstehende Online-Formular verwenden.

Vergessen Sie nicht, eine Kopie des notariell beurkundeten Vertrages und Kopien der Belege für alle deklarierten Anlagekosten beizulegen.

-> zum Steuererklärungsformular



 
Keller Ruedi

Keller Ruedi
Bereichsleiter Grundsteuern
Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon
Telefon geschäftlich: +41 44 931 32 30
Fax: +41 44 931 32 01
ruedi.keller@wetzikon.ch

 
 
 
Benutzerspezifische Werkzeuge