Kinder und Jugendliche
Auch wenn Kinder und Jugendliche oft selbständig handeln können, so sind sie trotzt allem in manchen Lebenslagen auf Hilfe angewiesen. Im Normalfall übernehmen die Eltern diese Aufgabe. Sie sind nicht nur die gesetzlichen Vertreter der Kinder, sondern kümmern sich auch generell um ihr wohlbefinden. Wenn die Eltern verheiratet sind, wird die elterliche Sorge gemeinsam wahrgenommen. Falls nicht, steht das Sorgerecht grundsätzlich der Mutter zu. Sollten die Eltern geschieden sein, ist die Entscheidung des Gerichts massgeblich. Die Eltern haben immer die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen.
In manchen fällen treten jedoch Probleme auf. Sowohl die Eltern als auch die Kinder haben die Möglichkeit sich bei entsprechenden Institutionen beraten zu lassen. Falls sämtliche Anstrengungen der Familie, der Schule und anderer Einrichtungen erfolglos bleiben und das Wohl des Kindes gefährdet ist, wird die Vormundschaftsbehörde aktiv. Falls es den Eltern nicht möglich sein sollte, die Kinder zu vertreten, muss ein anderer gesetzlicher Vertreter diese Rolle übernehmen.
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