Erwachsene

Erwachsene Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychisch-geistigen Behinderung, Suchterkrankung oder Alterserkrankung ungenügend oder gar nicht mehr wahrnehmen können, brauchen Unterstützung durch eine aussenstehende Person. In solchen Fällen wird die Vormundschaftsbehörde aktiv und errichtet für die Person eine geeignete Massnahme.

 
 

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