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Vormundschaftssekretariat

Das Vormundschaftssekretariat unterstützt die Vormundschaftsbehörde auf der Ebene der Verwaltung. Es ist Anlaufstelle für Einwohnerinnen und Einwohner sowie ihre Angehörigen, für Fachpersonen (z.B. Ärzte, Lehrpersonen), Institutionen sowie Polizeiorgane und Justiz bei Fragen im Zusammenhang mit Kindesschutzmassnahmen und vormundschaftlichen Massnahmen für Erwachsene.

Die Mitarbeitenden des Vormundschaftsekretariates führen Beratungsgespräche, treffen Abklärungen, suchen nach Lösungsansätzen und stellen wenn nötig einen Antrag an die Vormundschaftsbehörde. Sie gewährleisten, dass die gesetzlichen Bestimmungen korrekt und nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit angewendet werden und den betroffenen Personen insbesondere auch das ihnen zustehende rechtliche Gehör vor einem Entscheid gewährt wird.

Nach dem Entscheid der Vormundschaftsbehörde sind die Mitarbeitenden des Vormundschaftssekretariates verantwortlich für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse. Sie übernehmen auch die Funktion einer Revisionsstelle bei den laufenden Mandaten für Kinder und Erwachsene, prüfen Rechtsgeschäfte und stellen je nach Entwicklung der Situation Anträge für weitere Massnahmen oder zur Aufhebung eines Mandates.

Die Mitarbeitenden des Vormundschaftssekretariates helfen Angehörigen, Beiständen usw. auch in Krisensituationen.

 

 
 

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