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Vormundschaftssekretariat

Vormundschaftbehörde

Die Vormundschaftsbehörde entscheidet auf Antrag des Vormundschaftssekretariats über die Errichtung von vormundschaftlichen Massnahmen für Kinder und Erwachsene gemäss ZGB, erteilt entsprechende Aufträge an die Mandatsträger und überwacht deren Arbeit.

 

Vormundschaftssekretariat

Das Vormundschaftssekretariat unterstützt die Vormundschaftsbehörde auf Ebene der Verwaltung. Es klärt im Auftrag der Vormundschaftsbehörde auf den Einzelfall bezogen individuelle Massnahmen professionell ab und stellt Antrag an die Vormundschaftbehörde. Die Mitarbeitenden des Vormundschaftssekretariats beraten und unterstützen Personen mit Anliegen an die Vormundschaftsbehörde.

 

 
 

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