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Zusatzleistungen

 

Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorgeleistung oder Sozialhilfe.
 

Informationen rund um den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV wie Anspruchsvoraussetzungen, Berechnungsart und Beispiele dazu finden Sie auf der Homepage des Fachverbands Zusatzleistungen des Kantons Zürich.

 
 
 
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