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Sozialbehörde

Die Sozialbehörde ist im Rahmen des Sozialhilfegesetzes für die persönliche und die wirtschaftliche Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Wetzikon zuständig. Die Abklärung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden erfolgt durch einen professionellen Bereich Sozialhilfe.

Die Mitglieder der Sozialbehörde

  • setzen sich mit grundsätzlichen Fragen der Ausgestaltung der Sozialhilfe auseinander.
  • legen innerhalb des gesetzlichen Rahmens die Richtlinien für die Bemessung der Unterstützungsansätze fest.
  • fassen Beschlüsse aufgrund von Anträgen der Fachleute.

 

Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Präsident ist der Sozialvorstand. Die sechs weiteren Mitglieder werden durch die Urne gewählt.

 

 

 
Iten Alfred

Iten Alfred
Präsident Sozialbehörde
Im Neuguet 28, 8620 Wetzikon
Telefon geschäftlich: +41 44 930 22 57
alfred.iten@wetzikon.ch

 

Lang Kurt
1. Vizepräsident Sozialbehörde
Bäretswilerweg 58, 8623 Wetzikon

 

Brülhart Alfred
2. Vizepräsident Sozialbehörde
Zelglistrasse 17, 8620 Wetzikon

 

Friedrich Westermann Karin
Mitglied Sozialbehörde
Bahnhofstrasse 51, 8620 Wetzikon

 

Huwiler Doris
Mitglied Sozialbehörde
Schwalbenstrasse 106, 8620 Wetzikon

 

Joss Randolph Susanna
Mitglied Sozialbehörde
Berglistrasse 15, 8623 Wetzikon

 

Zarth Ursula
Mitglied Sozialbehörde
Im Neuguet 31, 8620 Wetzikon

 

Fischer Barbara
Sekretärin Sozialbehörde
Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon
Telefon geschäftlich: +41 44 931 32 20
Fax: +41 44 931 32 01
barbara.fischer@wetzikon.ch

 
 

 
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