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FAQ

Die häufigsten Fragen

Sie möchten eine Waffe erwerben?

Dazu benötigen Sie die folgenden Dokumente:

  • Zentralstrafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate). Diesen können Sie nur online anfordern (www.bj.admin.ch)
  • Ausgefülltes Antragsformular (hier oder bei uns erhältlich)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis)

Alles zusammen müssen Sie persönlich am Schalter der Stadtpolizei abgeben. Normalerweise dauert die Überprüfung und das Ausstellen des Erwerbscheines ca. 2 Wochen. Anschliessend muss der Erwerbsschein persönlich abgeholt und in bar bezahlt werden. Kosten für einen Waffenerwerbschein betragen Fr. 50.00.

Die Aussschlussgründe, welche eine Verweigerung eines Waffenerwerbsscheines zur Folge haben könnten, finden Sie auf dieser Seite.

 

Parkbusse erhalten?

Haben Sie die richtige Parkfeldnummer eingetippt? Falls nicht, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit (im Stadthaus Wetzikon).

Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte immer zuerst an das ausstellende Organ der Parkbusse (z.b. Sicherheitsdienst, Polizei, usw.). Meistens sind die Kontaktangaben auf der Ordnungsbusse vermerkt. Parkbussen können jeweils nur durch die ausstellende Person zurückgezogen werden.

Betreffend den Übertretungziffern und Beträgen auf der Ordnungsbusse verweisen wir auf die Bussenliste.

 

Umzug geplant?

Sie möchten demnächst Umziehen und müssen darum einen Lastwagen oder Lifter kurzzeitig auf das Troittoir stellen? Bitte melden Sie uns dies telefonisch ein paar Tage vorher.

 

Führer/- oder Fahrzeugausweis verloren?

Falls Sie Ihren Führer/-oder Fahrzeugausweis verloren haben, benötigen Sie keinen Polizeirapport, um ein Ersatzexemplar zu bestellen > Link zur Formularseite des Strassenverkehrsamtes Zürich.

 

Ausweis verloren?

Um ein Ausweisduplikat erstellen zu lassen, benötigen Sie in der Regel eine Verlustbescheinigung. Diese können Sie bei der jeder Polizeistation ausstellen lassen.
 

Ihnen wurde ein Velo oder Motorfahrrad gestohlen?

Anzeigen müssen persönlich am Schalter der Stadtpolizei Wetzikon gemacht werden, oder mit dem Formular auf der Downloadseite per Post. Welche Angaben Sie für die Anzeige benötigen, können Sie ebenfalls dort entnehmen. Sie erhalten nach Eingang der Anzeige keine

Bestätigung. Das gesuchte Fahrzeug wird schweizweit zur Fahndung ausgeschrieben. Falls es aufgefunden werden sollte, werden sie benachtrichtigt. Ihre Versicherung können sie von der Anzeigeerstattung in Kenntnis setzen.

 

Ihr Privatparkplatz ist immer durch fremde Fahrzeuge blockiert?

Der Grundstückseigentümer oder die Liegenschaftenverwaltung kann dazu beim Gemeindeammanamt ein audienzrichterliches Parkverbot beantragen. Nachdem dieses Parkverbot in Kraft ist, kann eine berechtigte Person (Hauswart usw.) die fehlbaren Fahrzeuglenker zur Anzeige bringen. Dazu benützen Sie bitte das Formular „Privatanzeige“, welches Sie im Downloadbereich finden.

 

 

Darf ein Motorfahrzeug ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund parkiert werden?

Gemäss Artikel 10 des Strassenverkehrsgesetzes (...Motorfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen nur mit Fahrzeugausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden) müssen die Schilder montiert sein. Falls ein Fahrzeug längere Zeit ohne Kontrollschilder auf öffentlichem Grund abgestellt ist, wird es kostenpflichtig abgeschleppt und verwahrt. Ebenfalls erfolgt eine Rapporterstattung an die zuständige Strafbehörde.

 

Ausländische Fahrzeuge auf Schweizer Strassen

Welche Fahrzeuge müssen immatrikuliert werden?

Ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger sind mit schweizerischem Fahrzeugausweis und schweizerischen

Kontrollschildern zu versehen, wenn:

 

a. der Standort des Fahrzeuges sich seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei

zusammen-hängenden Monaten in der Schweiz befindet;

 

b. der/die HalterIn sich seit mehr als einem Jahr ohne Unterbruch von mehr als drei zusammenhängenden

Monaten in der Schweiz aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet;

 

c. der/die HalterIn mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sich für weniger als zwölf zusammenhängende Monate im Ausland aufhält und das Fahrzeug länger als einen Monat hier verwendet;

 

d. das Fahrzeug zur entgeltlichen Beförderung von in der Schweiz aufgenommenen und hier wieder abzusetzenden Personen oder Gütern (Binnentransport) verwendet wird;

 

e. die ausländische Fahrzeugzulassung bzw. Haftpflichtversicherung abläuft oder abgelaufen ist


Für genauere Auskünfte:
Zollinspektorat Zürich, Fahrzeugverkehr, Freilagerstrasse 47, 8047 Zürich
044 497 88 07

 

Umtriebsentschädigungen der Firma PPC


Wir erhalten immer wieder Reklamationen betreffen sogenannten „Parkbussen“, ausgestellt durch die Firma PPC aus Otelfingen. Dabei handelt es sich um eine private Sicherheitsfirma, welche im Auftrag einer Liegenschaftenverwaltung gewisse Objekte kontrolliert. In Wetzikon zum Beispiel wird u.a. das Leue-Parkhaus durch diese Firma kontrolliert.

Dieses Vorgehen ist gesetzeskonform (bei richtiger Anwendung)  und darf so praktiziert werden.

Reklamationen sind direkt an die folgende Kontaktadresse zu richten:

PPC  Private Parking Control Wüst
Bruno Wüst
Industriestrasse 19
8112 Otelfingen
Tel.P: 044 849 70 66
E-Mail: bwuest@ppc-wuest.ch

 
 
 
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