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Vermietung Schützenhaus

Die Schützenstube kann grundsätzlich von allen ortsansässigen und auswärtigen Vereinen, Institutionen und Privatpersonen gegen Entrichtung einer Benützergebühr von Fr. 290.00 für geschlossene Veranstaltungen gemietet werden. Öffentliche Anlässe sind nicht gestattet. An Minderjährige wird die Schützenstube nicht vermietet. Es besteht auch kein Rechtsanspruch, die Schützenstube zu mieten.

 
Mietvertrag Schützenstube, Schiessanlage Erlosen — PDF document, 208Kb
Der Mietvertrag ist in 4-facher Ausfertigung an den Schiessplatzverwalter, Heinz Eichenberger, Erlosenstrasse 14, 8620 Wetzikon oder an die Stadt Wetzikon, Schiessplatzverwaltung, Postfach, 8622 Wetzikon, einzureichen.
 

Eichenberger Heinz

Schützenstube Erlosen, Schiessplatzverwalter
Erlosenstrasse 14, 8340 Hinwil
Telefon mobil: +41 79 398 31 37
heichenberger@swissonline.ch

 
 
 
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