Parkraumbewirtschaftung
Nachtpark
In der Stadt Wetzikon ist es gestattet, Fahrzeuge aller Art oder Fahrzeuganhänger (Wohnwagen, Lastwagenanhänger, usw.) nachts regelmässig auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Parkplätzen der Stadt abzustellen.
Die Bewilligung ist mit dem Erlass des Reglements allen Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen gesteigerten Gemeingebrauch öffentlichen Grundes angewiesen sind.
Die Gemeindeversammlung hat im Jahre 1995 dem Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zugestimmt.
Für die Bewilligung ist eine Gebühr zu entrichten. Diese beträgt monatlich
Fr. 30.00 für leichte Motorwagen, Anhänger für leichte Motorwagen, dreirädrige Motorfahrzeuge und alle andern Fahrzeuge, die dauernd auf öffentlichem Grund abgestellt sind
Fr. 50.00 für schwere Motorwagen, Anhänger für schwere Motorwagen, Spezialfahrzeuge und Gesellschaftswagen
Die Gebühr wird quartalsweise automatisch von der Abteilung Sicherheit erhoben.
Parkkarten
Die Abteilung Sicherheit stellt Parkbewilligungen/Dauerparkkarten aus. Diese Parkkarte ist auf allen von der Stadt Wetzikon bewirtschafteten Plätzen gültig (ausgenommen sind Kurzparkplätze mit 30-Minuten-Beschränkung).
Bei zeitlich beschränkten Parkplätzen darf die angegebene Parkzeit nicht überschritten werden. Allfällige Nachtparkierungsgebühren sind zusätzlich zu entrichten. Nach Ablauf hat sich der Inhaber selber um die Erneuerung der Karte zu bemühen. Die Karte ist gut sichtbar hinter der Frontscheibe anzubringen.

