Planungszone Unterwetzikon
Ausgangslage
Der Gemeinderat Wetzikon will die Entwicklung in Unterwetzikon ortsplanerisch steuern. Zu diesem Zweck hat er bei der Baudirektion eine Planungszone für Unterwetzikon, Bahnhofsumfeld, beantragt. Mit Verfügung vom 27. August 2009 hat die kantonale Baudirektion die Planungszone für die Dauer von drei Jahren, ab öffentlicher Bekanntmachung vom 4. September 2009 an gerechnet, festgesetzt.
Wetzikon hat sich in den letzten Jahren zu einer rasch wachsenden Stadt entwickelt. Eine Trendwende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen. Wachstum bietet Chancen für Neues und für Verbesserungen, aber auch die Gefahr von Veränderungen, die nicht mit den übergeordneten Zielen der Siedlungsentwicklung im Einklang stehen. Von dieser Problematik betroffen ist insbesondere das Bahnhofsumfeld in Unterwetzikon. Hier häufen sich öffentliche und private Projekte auf engem Raum. Deshalb zieht der Gemeinderat die Notbremse und hat darum bei der Baudirektion eine Planungszone über dieses Gebiet beantragt.
Abstimmung auf die übergeordnete Planung
Die starke Dynamik in Unterwetzikon mit mehreren öffentlichen Planungen und Bauabsichten privater Investoren zieht einen Koordinationsbedarf nach sich, um die Siedlungsentwicklung in gewünschte Bahnen zu lenken. Im April 2008 hat der Gemeinderat das "Leitbild Stadtentwicklung" verabschiedet und behördenverbindlich festgesetzt. Für Unterwetzikon wird ein funktionales, urbanes Zentrum mit positiver Ausstrahlung in die Region angestrebt. Kürzlich hat die Gemeindeversammlung der Ausarbeitung eines räumlichen Entwicklungskonzepts mit anschliessender Revision der Richtplanung zugestimmt. Es besteht die Gefahr, dass bis zur Festsetzung der Richtplanung verschiedene Schlüsselgrundstücke individuell überbaut sind. Einer möglichen Fehlentwicklung mit städtebaulich fragwürdigen Bauten und nicht optimalen Verkehrserschliessungen will der Gemeinderat mit einer Planungszone rechtzeitig entgegenwirken. Nicht im Perimeter der Planungszone befinden sich das Messe- und Eventareal und der Mattacher. In diesen Gebieten werden separate Gestaltungspläne erarbeitet, welche die öffentlichen Interessen sicherstellen.
Wirkung der Planungszone
Die Planungszone hat zur Folge, dass während der Dauer ihres Bestehens keine baulichen Veränderungen oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden dürfen, die der im Gang befindlichen Planung widersprechen. Die Planungszone bewirkt kein absolutes Bauverbot, denn die Baubehörde könnte Bauvorhaben bewilligen. Voraussetzung wäre, dass die Neubauten den angestrebten Zielen und planerischen Grundlagen entsprechen. Planungszonen dürfen für längstens drei Jahre festgesetzt werden; soweit nötig kann die Frist um zwei Jahre verlängert werden.
Orientierung und Festsetzung
Am 19. August 2009 wurden die betroffenen und bereits schriftlich orientierten Grundeigentümer zu einer Informationsveranstaltung ins Stadthaus eingeladen. Dabei wurden die Grundeigentümer über die Ziele und Absichten des Gemeinderates informiert und auf ihr Rekursrecht gegen die Festsetzung der Planungszone hingewiesen. Die Festsetzung der Planungszone Unterwetzikon, Bahnhofsumfeld, erfolgte durch die Baudirektion des Kantons Zürich am 27. August 2009. Die öffentliche Publikation im Amtsblatt erfolgte am 4. September 2009. Die Planungszone ist ab diesem Datum für drei Jahre festgesetzt.
Entsprechend einem seiner Legislaturschwerpunkte 2006–2010 misst der Gemeinderat der Entwicklung des Ortsteils Unterwetzikon für ganz Wetzikon grösste Bedeutung zu. Dazu gehören auch die seitens der Stimmberechtigten abgesegneten Projekte "Sanierung und Erweiterung der Sportanlagen Meierwiesen" sowie die "Sanierung und Gestaltung der Rapperswilerstrasse". Mit der beantragten Planungszone unterstreicht der Gemeinderat seine Absicht, auch weiterhin auf eine positive und nachhaltige Entwicklung der Stadt Wetzikon hinzuarbeiten.
Informationen
Organisationen
- Ausgangslage
- Beteiligte Fachplaner
- Perimeter
- Projektorganisation
- Rechtliche Wirkung
- Stand der Arbeiten AKTUELL
- Zusammenhang mit REK

