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Einbürgerung Schweizer

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren in Wetzikon wohnen, können ein Gesuch um Einbürgerung stellen, wenn sie sich und ihre Familie zu erhalten vermögen und einen unbescholtenen Ruf besitzen.

Antragstellung

Schriftliches Gesuch (einfacher Brief genügt) an den

Bürgerrechtsausschuss
Postfach
8622 Wetzikon

Im Schreiben ist zu erklären, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird. Die Gründe für die allfällige Beibehaltung sollen angeführt werden.

Ein Ehepaar kann gemeinsam ein Gesuch stellen.

Minderjährige Kinder, die unter der elterlichen Gewalt der gesuchstellenden Person stehen, werden in das Gesuch einbezogen; ab dem 16. Altersjahr haben sie das Gesuch mitzuunterzeichnen.

Gebühr: Fr. 350.-- pro Gesuch


Dem Gesuch sind beizulegen

  • Ledige Personen ohne Nachkommen: Personenstandsausweis (nicht älter als sechs
    Monate); ist beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde erhältlich
  • Alle anderen Personen: Familienausweis (nicht älter als sechs Monate); anzufordern beim Zivilstandsamt der Heimatgemeinde
  • ausserdem von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen: Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung
  • Strafregisterauszug für jeden volljährigen Gesuchsteller (also auch für die Ehefrau), können bei der Post direkt unter www.strafregister.admin.ch bestellt werden.
  • Auszug aus dem Betreibungsregister; wird von uns eingeholt
  • allenfalls unterschriebene Verzichterklärung

 

 

 

 

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