Sie sind hier: Startseite   Verwaltung   Präsidiales + Leitung   Einbürgerungen

Einbürgerungen

Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens zwei Jahren Ihren Wohnsitz in Wetzikon haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wetzikon erwerben.

Ausländische Staatsangehörige, welche seit 12 Jahren in der Schweiz wohnen und ebenfalls seit zwei Jahren in Wetzikon Wohnsitz haben, können das Bürgerrecht der Stadt Wetzikon erwerben.

 
 

Anlaufstelle

Downloads

Behörde

Kontakt


 
Benutzerspezifische Werkzeuge