Hans-Trachsler-Fonds
Hans-Trachsler-Fonds
Zweckbestimmung
Der seit rund 36 Jahren bestehende Hans Trachsler-Fonds, herrührend aus einem Legat des im Jahre 1954 in Mailand verstorbenen Hans David Ludwig Trachsler, wird in der Rechnung des Politischen Gutes geführt und hat folgende Zweckbestimmung:
- Verwendung der jährlichen Zinserträgnisse für guttätige Zwecke in der Stadt Wetzikon, nach sorgfältiger Prüfung der Gesuche durch die Fonds-Kommission.
- In den letzten Jahren wurden vorwiegend Gesuche für Projekte von gemeinnützigen Vereinen im Jugend-, Alters- und Sozialbereich unterstützt.
Gesuche für Einzelpersonen werden nur ausnahmsweise bewilligt; sollte ein solches Gesuch einer Einzelperson bewilligt werden, wird immer eine Eigenleistung vom Gesuchsteller erwartet.
Tanner Jbolya
Mitarbeiterin Finanzen mit besonderen Aufgaben
Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon
Telefon geschäftlich: +41 44 931 32 33
Fax: +41 44 931 32 01
jbolya.tanner@wetzikon.ch
Das Reglement
- Zweckbestimmung des Fonds
Verwendung der jährlichen Zinserträge für guttätige Zwecke in der Stadt Wetzikon, nach sorgfältiger Prüfung der Gesuche durch die Fonds-Kommission
- Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission Hans-Trachsler-Fonds setzt sich aus sechs Personen zusammen:
- ein Vertreter des Gemeinderates Wetzikon
- zwei Vertreter der Fürsorgebehörde Wetzikon
- zwei Vertreter der reformierten Kirchgemeinde Wetzikon
- der Finanzsekretärin der Stadt mit beratender Stimme
- Fonds-Verwaltung
Der Hans-Trachsler-Fonds wird in der Rechnung des Politischen Gutes der Stadt Wetzikon geführt. Die Fonds-Verwaltung obliegt der Abteilung Finanzen.
- Aufgaben der Kommission
Die Kommission versammelt sich mindestens zweimal pro Jahr zur Beschlussfassung über die eingegangenen Gesuche. Sie entscheidet über die Verwendung der aufgelaufenen Zinsen.

