Provisorischer Reisepass
Wann benötigen Sie einen provisorischen Reisepass
Notidentitätskarten werden seit dem 1. Januar 2003 keine mehr ausgestellt. Bei dringenden Notfällen kann ein provisorischer Pass beantragt werden.
Als dringender Notfall gilt, wenn die Zeit zum Einholen eines ordentlichen Ausweises nicht mehr ausreicht.
Gültigkeit und Kosten
Der provisorische Reisepass ist maximal 1 Jahr gültig und kostet Fr. 100.00. Wird der Antrag direkt bei der Notpassstelle am Flughafen beantragt, belaufen sich die Kosten auf Fr. 150.00.
Wie erhalten Sie einen provisorischen Reisepass?
Der provisorische Reisepass muss seit dem 1. März 2010 persönlich beim kantonalen Passbüro, Sihlquai 253, 8005 Zürich, beantragt werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Folgende Unterlagen müssen Sie aufs Passbüro mitnehmen:- Meldebestätigung bzw. Schriftenempfangsschein
- Vorhandene abgelaufene oder gültige Pässe und Identitätskarten. Bei Verlust: schweizerische polizeiliche Verlustanzeige
- Zustimmung der gesetzlichen Vertretung
- Nachweis der elterlichen Sorge bzw. Entscheid über die Zusprechnung der elterlichen Sorge
- Gebühr Fr. 100.00
Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils sein, welcher das Sorgerecht besitzt. Dieser Elternteil muss sich ausweisen können. Entmündigte Personen müssen in Begleitung ihrer gesetzlichen Vertretung sein. Der sorgeberechtigte Elternteil oder die gesetzliche Vertretung haben den Ausweisantrag unterschriftlich zu bestätigen. Diese Bestätigung kann auch mit einem separaten Schreiben erfolgen.
In folgenden
Ausnahmefällen können provisorische Pässe auch direkt durch die ausstellenden
Behörden an Flughäfen (Notpassstellen) ausgestellt werden:
- Die Schalter des kantonalen Passbüros sind geschlossen (ausserhalb der Öffnungszeiten)
- Abflug innert Stunden
Die Notpassstellen benötigen die gleichen Unterlagen wie das Kantonale Passbüro.

