Sachkundenachweis
Ausbildungsanforderungen
Grundsätzlich gilt: Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach der Übernahme den praktischen Sachkundenachweis absolvieren. Dieser beinhaltet mindestens 4 praktische Lektionen zusammen mit Ihrem Hund.
Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert geführt werden kann. Der praktische Sachkundenachweis muss deshalb mit jedem neuen Hund absolviert werden, auch wenn Sie vorher bereits einen Hund gehalten haben.
Hier finden Sie die anerkannten Hundetrainer.
Grafische Darstellung
| Übernahme des Hundes |
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bei bisheriger Haltung eines Hundes |
beim ersten Hund |
| vor dem 01.09.2008 |
Keine Ausbildung nötig |
Keine Ausbildung nötig |
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| zwischen 01.09.08 + 01.09.2010 |
bis 01.09.10 oder innerhalb 1 Jahres nach der Übernahme: Absolvieren des 4-Lektionen-Trainings als praktischer Sachkundenachweis |
bis 01.09.10 oder innerhalb 1 Jahres: Absolvieren des 4-Lektionen-Kurses als theoretischer Sachkundenachweis und des 4-Lektionen-Trainings als praktischer Sachkundenachweis. |
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| nach dem 01.09.2010 |
innerhalb 1 Jahres nach der Übernahme: Absolvieren des 4-Lektionen-Trainings als praktischer Sachkundenachweis |
Vor der Übernahme: Absolvieren des 4-Lektionen-Kurses als theoretischer Sachkundenachweis Innerhalb 1 Jahres nach Übernahme: Absolvieren des 4-Lektionen-Trainings als praktischer Sachkundenachweis |
Ist es Ihr erster Hund
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter "mein erster Hund".

