grosse oder massige Hunde (Hunderassetyp 1)
Welche Hunde sind betroffen?
Von der Ausbildungspflicht sind alle grossen oder massigen Hunde (Hunde der Rassetypenliste 1) betroffen, die nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind. Dazu zählen sämtliche Hunde (Rassen- und Mischlingshunde) mit einer Schulterhöhe ab 45 Zentimeter sowie einem Gewicht über 16 Kilogramm.
Wer entscheidet den Rassetyp?
Der Tierarzt, der beim Welpen den Mikrochip setzt und ihn bei der ANIS AG registrieren muss, nimmt die Typisierung vor. Sie erfolgt auf Grund der geschätzten Grösse des Hundes nach Abschluss des Wachstums, seiner äusseren Merkmale und derjenigen seiner Eltern, sofern diese bekannt sind.
Zeigt der Mischlingshundewelpe bereits eine Schulterhöhe von mindestens 45 Zentimetern und ist schwerer als 16 Kilogramm oder bestehen Hinweise darauf, dass er diese Masse erreichen bzw. überschreiten wird, gilt der Hund als Rassetyp 1, unabhängig davon, ob die Abstammung des Welpen bekannt ist oder nicht.
Bestehen Zweifel betreffend Rassetypenzugehörigkeit, weil die Abstammung der Eltern nicht nachgewiesen werden kann, sind unbedingt die erforderlichen Kurse zu besuchen. Wurden diese Kurse nicht absolviert, wird der Rassetyp durch das Veterinäramt amtstierärztlich und abschliessend bestimmt, wobei die Kosten zu Lasten der Hundehalterin oder des Hundehalters gehen.
Wer muss die Ausbildung mit dem Hund absolvieren?
Grundsätzlich ist jede Person, die einen Hund hält, verpflichtet, die Ausbildung mit ihrem Hund zu absolvieren. Als Hundehalterin bzw. Hundehalter gilt die bei der ANIS AG registrierte Person. Die Registrierung bei der ANIS entspricht der Meldung bei der Wohngemeinde. Wenn mehrere Personen registriert sind, müssen alle die Ausbildung absolvieren.
Wer darf die praktische Ausbildung anbieten?
Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder, sogenannte Hundetrainerinnen und Hundetrainer, die über eine gültige Bewilligung des Veterinäramtes des Kantons Zürich verfügen, können Kurse im Rahmen der obligatorischen praktischen Hundeausbildung anbieten.
Die Bewilligung als Hundeausbilder für Junghunde- und Erziehungskurse setzt den Nachweis der geforderten Kenntnisse voraus. Diese Anforderungen decken sich weitgehend mit denjenigen des Bundes an Personen, die Sachkundekurse für Hunde vermitteln. Will eine Hundeausbilderin oder ein Hundeausbilder die Bewilligung für das Anbieten der Welpenförderung erlangen, sind zusätzlich vertiefte Kenntnisse bezüglich Welpenentwicklung und in der Durchführung von praktischen Lektionen bei Welpen nötig.
Auf der Homepage des Veterinäramtes (http://www.veta.zh.ch unter dem Titel Ausbildung) sind die Hundeausbilderinnen und Hundeausbilder, die über die notwendige kantonale Bewilligung nach Kurstyp verfügen, aufgeführt.

