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Quartierpläne

Zweck

Das Quartierplanverfahren ist im Planungs- und Baugesetz (PBG) geregelt. Es bezweckt, Grundstücke, welche in einer Bauzone liegen mit Strassen und Werkleitungen so zu erschliessen, damit sie bebaubar werden. Mit der Planung solcher Erschliessungen wird normalerweise ein Planungsbüro beauftragt. Über die Art und Weise der Erschliessung bestehen viele Gesetzesnormen aus verschiedensten Erlassen. Die Quartierplankommission der Gemeinde Wetzikon hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das Quartierplanverfahren formell und materiell korrekt verläuft, so dass schlussendlich ein Quartierplan vom Regierungsrat genehmigt und damit rechtskräftig werden kann.

 

Fragen

Für Fragen im Zusammenhang mit Quartierplänen steht Ihnen der Quartierplansekretär Martin Eggenberger gerne telephonisch oder per E-Mail quartierplansekretariat@wetzikon.ch zur Verfügung.

Die Quartierpläne können Sie direkt als PDF-datei downloaden.

 

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