Lärmschutz
Dem Schutz der Bevölkerung vor übermässigen Lärmissionen wird in Wetzikon angesichts der hohen Verkehrsbelastung eine grosse Bedeutung beigemessen. Entsprechende Massnahmen sind jedoch mit weiteren Anliegen – insbesondere mit der Qualitätserhaltung des öffentlichen Raums, der Sicherheit und der Einpassung ins Ortsbild – in Einklang zu bringen. Lärmschutzwände haben dem Erscheinungsbild des Strassenraumes Rechnung zu tragen und sind in der Höhe limitiert.
Gemäss schweizerischer Gesetzgebung soll das Bundesgesetz zum Schutz der Umwelt "Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume gegen schädliche oder lästige Einwirkungen schützen". Geltungsbereiche, Zuständigkeiten, Immissionsgrenzwerte und entsprechende Massnahmen zum Schutz vor Lärm werden in der Lärmschutzverordnung konkretisiert.
Die Stadt Wetzikon hat das nachstehende Merkblatt erarbeitet, welches dem Umgang mit Lärmschutz in Wetzikon konkretisiert.

