Baubewilligungen
Baugesuch
Es wird empfohlen, vor Beginn der Projektierungsarbeiten eine Bauabklärung respektive eine Projektvorbesprechung vorzunehmen.
Die Mitarbeiter des Bereichs Hochbau sind gerne bereit, bei der Vorbereitung eines Baugesuches mit kompetenten Informationen zu einem reibungslosen Ablauf beizutragen.
Grundsätzlich hat, wer ober- oder unterirdische Bauten und Anlagen errichten oder verändern will, vorgängig eine Baubewilligung einzuholen. Ausgenommen davon sind nebst Reparatur- und Unterhaltsarbeiten vom Regierungsrat bestimmte Kleinstbauvorhaben. Für Vorhaben von untergeordneter Bedeutung kann ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden.
Als Hilfsmittel stehen diverse Dokumente sowie ein Merkblatt mit den wichtigsten Eckdaten betreffend Baubewilligungsverfahren zum Download bereit.
In der Regel dauert das Baubewilligungsverfahren ab dem Zeitpunkt der vollständigen Gesuchseingabe bis zum Entscheid zwei Monate.
> Formulare zum Download

