Kulturförderung
Kulturleitbild
Wetzikon verfügt über ein hochstehendes Kulturangebot. Ziel der Kulturpolitik ist, bestehendes und neues innovatives Kulturschaffen zu fördern.
Antrag an die Kulturkommission
Als Veranstalter tritt die Stadt selbst nicht auf. Gesuche um Förder- und Unterstützungsbeiträge für Anlässe und Projekte sind mit dem Gesuchsformular unter Beilage eines Beschriebs und eines Budgets an die Kulturkommission, Farbstrasse 3, 8620 Wetzikon, zu richten.
Grundsätze für die Vergabe von Beiträgen zur Kulturförderung
Die Stadt Wetzikon vergibt einmalige oder jährlich wiederkehrende Unterstützungsbeiträge. Hier finden Sie die von der Kulturkommission erstellten Richtlinien für die Beurteilung von Gesuchen.
Kultursubvention durch die Fachstelle Kultur Kanton Zürich
Die Förderung kultureller Aktivitäten in den Gemeinden erfolgt durch die Subventionierung der kulturellen Saison- und Jahresprogramme in Form von Defizitdeckungsgarantien von bis zu 40 Prozent der beitragsberechtigten Ausgaben.
GesuchstellungDie Gesuchstellung bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich erfolgt durch die Kulturkommission Wetzikon. Gesuchseingaben für Veranstaltungen und Projekte, die das Jahr 2013 betreffen, müssen bis spätestens 28. September 2012 eingereicht werden an:
Kulturkommission Wetzikon, Farbstrasse 3, 8620 Wetzikon.
Weiterführende Informationen der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich
http://www.fachstellekultur.zh.ch/internet/justiz_inneres/kultur/de/gemeinden.html
Logo Kulturförderung Wetzikon
Kulturprojekte, die von der Kulturförderung Wetzikon mit finanziellen Beiträgen unterstützt werden, sind verpflichtet, dies auf Drucksachen und Inseraten unter Verwendung des Logos zu erwähnen.
Das Logo steht als EPS File und als JPG File, je in Farbe und schwarz/weiss, zur Verfügung.
