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Sozialbehörde

Die Sozialbehörde gewährleistet die persönliche und finanzielle Hilfe für in Not geratene Einwohnerinnen und Einwohner von Wetzikon. Anlaufstelle ist der von der Stadt Wetzikon geführte Bereich Sozialhilfe. Mit der Mehrheit der Gemeinden im Bezirk Hinwil bestehen individuelle Verträge über die Nutzung des Dienstleistungsangebotes der Sozialhilfe.

Die Sozialbehörde besteht mit Einschluss des Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Präsident ist der Sozialvorstand. Die sechs weiteren Mitglieder werden durch die Urne gewählt.

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