Gemeinde- und Geschäftsordnung
Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung regelt gemäss § 41 Abs. 1 des Gemeindegesetzes den Bestand wie auch die innere Organisation der Politischen Gemeinde und bestimmt die Befugnisse ihrer Organe.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 21. Januar 2009 die neue Gemeindeordnung zuhanden der Urnenabstimmung vom 17. Mai 2009 verabschiedet. Der Souverän hat der Gemeindeordnung zugestimmt. Die Abstimmung ist in Rechtskraft erwachsen und der Regierungsrat hat die Gemeindeordnung am 12. August 2009 genehmigt. Mit Beschluss vom 2. September 2009 hat der Gemeinderat die Gemeindeordnung per 1. Oktober 2009 in Kraft gesetzt.
Geschäftsordnung
Die Geschäftsordnung ergänzt die Bestimmungen der Gemeindeordnung und gilt für den Gemeinderat, die ihm unterstellte Stadtverwaltung sowie die von ihm gewählten Kommissionen ohne selbständige Verwaltungsbefugnisse.
Die Geschäftsordnung stützt sich auf Art. 14 sowie Art. 20 Ziff. 1 der Gemeindeordnung.
