Geschwister Rüegg-Fonds
Der Geschwister Rüegg-Fonds leistet Ausbildungsbeiträge für zielgerichtete berufliche Ausbildungen (Lebens-, Schul- und Lehrmittelkosten) an Einwohner der Gemeinde Wetzikon in Form von Stipendien und/oder zinslosen Darlehen.
Zweckbestimmung des Fonds
Der seit über 25 Jahren bestehende Geschwister Rüegg-Fonds, herrührend aus einem Legat
des im Jahre 1971 in Lausanne verstorbenen Robert Guyer, wird in der Rechnung des Politischen Gutes geführt und hat folgende Zweckbestimmung:
- der Geschwister Rüegg-Fonds leistet Ausbildungsbeiträge für zielgerichtete berufliche Ausbildungen (Lebens-, Schul- und Lehrmittelkosten) an Einwohner der Gemeinde Wetzikon in Form von Stipendien und/oder zinslosen Darlehen.
- Bei der Beurteilung der Gesuche sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern mit zu berücksichtigen. Von Erwachsenen wird erwartet, dass sie angemessene Eigenleistungen erbringen.
Reglement
Zweckbestimmung des Fonds
Der Geschwister Rüegg-Fonds leistet Ausbildungsbeiträge für zielgerichtete berufliche Ausbildungen (Lebens-, Schul- und Lehrmittelkosten) an Einwohner der Gemeinde Wetzikon in Form von Stipendien und/oder zinslosen Darlehen.
Bei der Beurteilung der Gesuche sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern mit zu berücksichtigen. Von Erwachsenen wird erwartet, dass sie angemessene Eigenleistungen erbringen.
Zusammensetzung der Kommission
Die Kommission Geschwister Rüegg-Fonds setzt sich aus fünf Personen zusammen:
- ein Mitglied des Gemeinderates (Vorsitz)
- ein Mitglied des Lehrkörpers der Kantonsschule Zürcher Oberland
- ein Mitglied des Lehrkörpers der Berufsschulen (KV- oder Gewerbliche/Industrielle)
- ein Berufsberater
- einer Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen der Stadt Wetzikon
Fonds-Verwaltung
Der Geschwister Rüegg-Fonds wird in der Rechnung des Politischen Gutes der Stadt Wetzikon geführt. Die Fonds-Verwaltung obliegt der Abteilung Finanzen.
Aufgaben der Kommission
- die Kommission versammelt sich mindestens zwei Mal pro Jahr zur Beschlussfassung über die eingegangenen Gesuche
- die Kommission beschliesst über die Gewährung von Stipendien im Sinne der Zweckbestimmung. Sie ist verpflichtet, jedes Gesuch sorgfältig zu prüfen
- die Kommission entscheidet auf Antrag des Leiters Finanzen über die Anlage des Fondsvermögens.
Kontakt
Tanner Jbolya
Mitarbeiterin Finanzen mit besonderen Aufgaben
Bahnhofstrasse 167, 8622 Wetzikon
Telefon geschäftlich: +41 44 931 32 33
Fax: +41 44 931 32 01
jbolya.tanner@wetzikon.ch
